Keine Zettelwirtschaft auf der Lohnsteuerkarte
mehr –
Computacenter implementiert ELSTER-Infrastruktur für
16 Bundesländer
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist eines
der wichtigsten und erfolgreichsten eGovernment-Projekte,
die die deutsche Steuerverwaltung ins Leben gerufen
hat. Bund und Länder sind damit ihrem Ziel, die
Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und den
jeweiligen Adressaten bürgerfreundlicher und effizienter
zu gestalten, einen großen Schritt näher
gekommen. Seit 2000 ist die elektronische Übermittlung
der Einkommenssteuer an die Finanzämter möglich.
Starke Partner überzeugen
Die Infrastruktur für den mit ElsterLohn eingeführten
komplexen bundesweiten Datenaustausch besteht aus einer
Vielzahl von Komponenten, die Computacenter in Zusammenarbeit
mit Sun Microsystems beschafft, ausgeliefert und implementiert
hat. Um ein genaues Mengengerüst für die Systeme
zu definieren, wurde zunächst ein Referenzsystem
eingeführt. Dieses funktionierte wie ein 17. Bundesland,
genannt ELSTER-County, mit einer eigenen Clearing-Stelle.
Die Entwickler konnten hier unabhängig von der
Produktion Performance-Tests durchführen.
Meilensteine des Projekts ELSTER
- 01.01.2000: Die elektronische Übermittlung
der Einkommensteuererklärungsdaten wurde im Jahr
1999 erfolgreich pilotiert. Sie gehört seit dem
01.01.2000 zum festen Angebot von ELSTER und ist bundesweit
möglich.
- 01.06.2000: Seit Juni 2000 bietet die ELSTER-Clientsoftware
auch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
und der Lohnsteuer-Anmeldung an – bundesweit
seit Juni 2001.
- 01.01.2001: Seit Anfang 2001 können die Bescheiddaten
in den meisten Ländern elektronisch abgeholt
werden und ermöglichen dem Bürger so einen
automatischen Abgleich.
- 01.01.2001: Die Übermittlung von Umsatzsteuer-
und Gewerbesteuer sowie Erklärungen für
die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ist seit
dem 01.01.2001 in allen Ländern möglich.
- 01.01.2003: In einigen Ländern können
Einkommensteuererklärungen, die via ELSTER abgegeben
werden, elektronisch signiert werden.
- 01.01.2004: Arbeitgeber können bundesweit
die so genannten Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch
via ELSTER (ElsterLohn) an das Finanzamt übermitteln.
- 01.03.2004: Seit Anfang 2004 steht die Online-Steuerkontoabfrage
in Hessen zur Verfügung
Lesen Sie hier die ausführliche
Fassung dieser Referenz. |